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Dokument-ID: 940972
2 Ersitzung
Allgemeines
Die Ersitzung stellt eine von mehreren Möglichkeiten dar, um Rechte (zB Eigentum oder Servitutsrechte) an einer Sache zu erlangen.
Dabei wird zunächst zwischen der Ersitzung von beweglichen Sachen (zB einem Traktor) und von unbeweglichen Sachen (zB einer Liegenschaft) unterschieden.