13.2 Regelungen zu Unterkünften von Saisonarbeitskräften
Das Landarbeitsgesetz enthält in seinem Unterabschnitt 20b und den dazu ergangenen Verordnungen Regelungen zur Ausgestaltung von Arbeitsstätten. Darin enthalten sind Regelungen zu Fluchtwege und Notausgängen, Brandschutz- und Explosionsschutzmaßnahmen, Vorsorge für Erste Hilfe Leistungen, Sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten, Sozialeinrichtungen in Arbeitsstätten, Wohnräume und Unterkünfte und der Nichtraucherschutz. Die Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung trifft insbesondere nähere Regelungen zur Ausgestaltung von Unterkünften von Arbeitnehmern, die diesen von Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden.