10 EU-Wiederherstellungsverordnung (Renaturierungsverordnung)
Mit der EU-Verordnung 2024/1991 zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme (kurz: Wiederherstellungsverordnung, auch Renaturierungsverordnung genannt) sollen die Leistungen, die eine intakte Natur für die Menschen erbringt, erhalten werden – fruchtbare Böden, Trinkwasserversorgung, Ernährungssicherheit, Bestäubung, Schutz vor Naturgefahren sowie Freizeit und Erholung. Die Verordnung ist ein zentraler Baustein der Biodiversitätsstrategie der EU und somit zur Einhaltung der im Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen.