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Dokument-ID: 1006070
11.6 Besondere Bauvorhaben
Einige landwirtschaftliche Bauvorhaben fallen nicht mehr unter das Regime der Bauordnungen. Es handelt sich dann um „Anlagengenehmigungen“ nach der Industrieemissionsrichtlinie der EU oder des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. Als Abrundung des Themas „landwirtschaftliche Bauvorhaben“ folgt eine sehr knappe Einführung in das hochkomplexe Thema.