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Christoph Zaussinger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.6 Besondere Bauvorhaben

Einige landwirtschaftliche Bauvorhaben fallen nicht mehr unter das Regime der Bauordnungen. Es handelt sich dann um „Anlagengenehmigungen“ nach der Industrieemissionsrichtlinie der EU oder des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes. Als Abrundung des Themas „landwirtschaftliche Bauvorhaben“ folgt eine sehr knappe Einführung in das hochkomplexe Thema.

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