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Michael Maschl - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Verjährungsbestimmungen für Servitute

Dienstbarkeiten unterliegen den Verjährungsbestimmungen des ABGB. In diesem Zusammenhang bedeutet Verjährung das Erlöschen eines Rechtes durch bloßen Nichtgebrauch.

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