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Dokument-ID: 945107
2.1.2 Unfallversicherung
In der Unfallversicherung sind nach § 3 Abs 1 BSVG, soweit es sich um natürliche Personen handelt, die Betriebsführer nach § 2 Abs 1 Z 1 und Gesellschafter nach § 2 Abs 1 Z 1a BSVG sowie im Betrieb tätige nahe Angehörige dieser Personen pflichtversichert.