Neu
Dokument-ID: 1026379
2.6.11 In Schutzgebieten
In den Bundesländern besteht nach den jeweiligen Landesgesetzen die Möglichkeit, dass Schutzgebiete ausgewiesen werden können, für die per Verordnung allenfalls weitere Einschränkungen im Hinblick auf Camping und Zelterrichtungen bestehen können. Um volle Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist es unerlässlich im Einzelfall und für konkrete Gebiete Rechtsauskünfte bei den entsprechenden Behörden (zB Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde, Landesregierung etc) einzuholen.