© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1186645

Harald Posch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.3 Niederösterreich

Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind:

  • Gem § 5 Abs 2 Z 3 NÖ ElWG 2005 Photovoltaikanlagen mit einer Modulspitzenleistung von höchstens 1 MWp und die mit diesen Anlagen zusammenhängenden Speicheranlagen, wenn sie von befugten Unternehmen errichtet werden
  • Gem § 5 Abs 3 NÖ ElWG 2005 Erzeugungsanlagen (umfasst sind auch Photovoltaikanlagen) welche abfall-, berg-, fernmelde-, gewerbe-, luftreinhalte- oder straßen- bzw verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Land- und Forstwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop