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Dokument-ID: 1186641
3.3.8 Vorarlberg
„Bauwerke“ (zu denen auch PV-Anlagen zählen) mit einer überbauten Fläche von bis zu 800 m2 und mit einer Höhe bis 15 m (20 m in Betriebsgebieten) sind bewilligungsfrei (§ 33 Abs 1 lit a,b GNL). Im Betriebsgebiet entfällt die Größenbeschränkung auf 800 m2.