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Alfred Kalkus | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Erbrechtliche Regelungen

Abfindung der weichenden Kinder

Inhaltlich gesehen ist die Übergabe eine vorweggenommene Erbfolge und hat daher auch Auswirkungen auf die weichenden Kinder. Zu Lebzeiten der Eltern besteht für die weichenden Geschwister noch kein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Pflichtteiles. Nach dem Tod des Übergebers können sie aber ihren Pflichtteil vom übergebenen Betrieb fordern (Schenkungsanrechnung). Aus diesem Grund sind die Geschwister des Hofübernehmers bei der Übergabe einzubinden.

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