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Vera Pachtrog-Wilfinger - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Zulassung und Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln

Genehmigung von Wirkstoffen auf EU-Ebene

Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden in einem Gemeinschaftsverfahren auf EU-Ebene bewertet. Die Mitgliedstaaten prüfen diese gemeinsam mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) insbesondere auf Umweltverträglichkeit, toxikologische Eigenschaften und Rückstandsverhalten. Über die Genehmigung eines Wirkstoffs wird anhand der umfassenden Bewertung der Experten im „Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel“ (SCoPAFF) entschieden. Aufgrund der Entwicklungen in Wissenschaft und Technik erfolgt eine erneute Wirkstoffbewertung bei Erstgenehmigungen nach 10 Jahren bzw bei erneuter Genehmigung nach höchstens 15 Jahren. Kommt es bei einer Neubewertung zu keiner Genehmigung, müssen alle bestehenden Zulassungen von Präparaten mit dem betreffenden Wirkstoff innerhalb einer bestimmten Frist EU-weit aufgehoben werden.

Bewertung Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene

Pflanzenschutzmittel werden in der EU zonal bewertet. Hierzu wurde die Europäische Union in drei Zonen (Nord, Mitte, Süd) unterteilt. In jeder Zone wird ein Bericht erstattender Mitgliedstaat benannt, dessen zuständige Behörde die Bewertung des Pflanzenschutzmittels durchführt. Anhand des Bewertungsberichtes kann in weiterer Folge national eine spezifische Bewertung und Zulassung erfolgen.

Nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Die nationale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist die Voraussetzung dafür, die Präparate auch verwenden zu dürfen. Diese Aufgabe wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) erfüllt. Jedes Produkt erhält eine vierstellige Registernummer und wird in das Österreichische Pflanzenschutzmittelregister eingetragen. Im Fall von Parallelgenehmigungen und Vertriebserweiterungen werden Zusatzziffern vergeben.

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