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Dokument-ID: 937562
4 Pflichtteilsrecht
Der Pflichtteil ist jener Teil der Verlassenschaft, den der Pflichtteilsberechtigte in jedem Fall erhalten muss, auch wenn der Verstorbene eine andere letztwillige Verfügung getroffen hat. Der Pflichtteilsanspruch entsteht mit dem Tod des Erblassers.