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Dokument-ID: 941028
6.1.4 Oberösterreich – Errichtung einer Einfriedung
Bauordnung
Anzeigepflichtige Bauvorhaben sind unter anderem Stützmauern und freistehende Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m und Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,5 m, jeweils über dem tiefer gelegenen Gelände.