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Dokument-ID: 938189
2.1 Burgenland – grundverkehrsbehördliche Genehmigung (Kauf und Verkauf)
Die Bestimmungen zum burgenländischen Grundverkehr sind im Burgenländischen Grundverkehrsgesetz 2007 (Bgld GVG 2007, idF LGBl Nr 7/2023) geregelt, diese normieren das Ziel, eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung zu sichern und einen lebensfähigen Bauernstand zu erhalten, zu stärken bzw zu schaffen, und zugleich spekulativen Grunderwerb zu verhindern.