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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.8 Sonderproblem „Biber“

Biber zählen sowohl auf internationaler Ebene (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) als auch nach den landesrechtlichen Naturschutzgesetzen zu den streng geschützten Tierarten. Eingriffe in den Bestand der Art oder in ihren Lebensraum erfordern eine naturschutzrechtliche Bewilligung. Dadurch werden der Schutz der Art sowie die Sicherung des eben erst wiederbesiedelten Lebensraumes erreicht. Auch die Jagdgesetze der Länder sehen hierzu Bestimmungen vor.

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