Neu
Dokument-ID: 1186633
8 Abgrenzung zwischen Tierschutzrecht und Jagdrecht
Im Jahr 2004 wurde die Tierschutzgesetzgebung von der Landes- in die Bundeskompetenz übertragen. Die Jagd ist hingegen in Landeskompetenz verblieben und wird durch eine dreistellige Zahl an Landesgesetzen sowie Landes- und Bezirksverordnungen geregelt.