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Neu Dokument-ID: 1013309

Dieter Stibi | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.6 Verzug

Ein Verzug liegt vor, wenn der Schuldner seine Leistung

  • nicht zur gehörigen Zeit,
  • am gehörigen Ort,
  • auf die bedungene Weise erbringt.

Man unterscheidet zwischen objektivem Verzug und subjektivem Verzug (je nachdem, ob den Schuldner am Verzug ein Verschulden trifft).

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