2.3 Niederösterreich – grundverkehrsbehördliche Genehmigung (Kauf und Verkauf)
Die Regelungen für den land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehr in Niederösterreich finden sich in den Bestimmungen des Niederösterreichischen Grundverkehrsgesetztes 2007 (NÖ GVG 2007, idF LGBl Nr 38/2019). Ziel dieser Bestimmungen ist die Erhaltung, Stärkung und Schaffung einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft sowie ein wirtschaftlich gesunder land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz entsprechend der natürlichen und strukturellen Gegebenheiten in Niederösterreich.