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Dokument-ID: 1013315
12.9 Schadenersatz
Grundsätzlich hat ein jeder Geschädigte seinen Schaden selbst zu tragen. Das ABGB regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter den Schaden vom Schädiger ersetzt bekommen kann. Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich vom Geschädigten behauptet und bewiesen werden.