10.3 Der Weg zur Baubewilligung – allgemeiner Überblick
Der Weg zur Baubewilligung ist dem Grunde nach in jedem Bundesland ähnlich. Das Baubewilligungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, welches in verfahrensrechtlicher Hinsicht nach den Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl Nr 51/1991 idF BGBl I Nr 161/2013, sowie den verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen in den Bauordnungen der Länder durchzuführen ist. Soweit die Bauordnungen solche verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen vorsehen, gehen diese den entgegenstehenden Bestimmungen des AVG vor.