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Dokument-ID: 1026367
2.6.7 Steiermark
Auch in der Steiermark ist das Ödland oberhalb der Baumgrenze, mit Ausnahme der Almen, für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden. Einschränkungen können beispielsweise im Interesse der Jagdberechtigten oder der persönlichen Sicherheit der Alpenwanderer veranlasst werden. Eine explizite Regelung hinsichtlich des Campens oder Zeltens gibt es nicht.