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Neu Dokument-ID: 1186662

Harald Posch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.8 Vorarlberg

Anzeige- und bewilligungsfrei gem § 5 Abs 1 Elektrizitätswirtschaftsgesetz sind:

  • Die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage mit einer Engpassleitung von bis zu 500 kWp
  • Photovoltaikanlagen die einer Bewilligung oder Anzeige nach der Gewerbeordnung 1994, dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002, dem Mineralrohstoffgesetz, dem Wasserrechtsgesetz 1959 oder dem Eisenbahngesetz 1957 bedürfen
  • Die Aufstellung, Bereithaltung und der Betrieb mobiler Erzeugungsanlagen

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