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Dokument-ID: 941266
2 Betriebsanlagenrecht
Meist wird zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit auch eine Betriebsanlage benötigt. Unter einer gewerblichen Betriebsanlage ist jede
- örtlich gebundene Einrichtung (Gebäude, Räume, Freiflächen, betriebliche Einrichtungen und Anlagen) zu verstehen,
- die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit nicht bloß vorübergehend zu dienen bestimmt ist.