Neu
Dokument-ID: 937630
2 Schuldnerverzug (Rücktritt), Gewährleistung und Schadenersatz
Mängel, die sich bei der Erfüllung eines gültig zustande gekommenen Schuldverhältnisses wie eben auch eines Kaufvertrags ergeben, werden als sog Leistungsstörungen bezeichnet. Hierzu zählen die Fälle des Schuldnerverzugs und der Gewährleistung.