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Neu Dokument-ID: 945042

Sylvia Scherhaufer - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Wiederbewaldung (§ 13 ForstG 1975)

Der § 13 ForstG 1975 enthält das Gebot, Kahlflächen und Räumden innerhalb bestimmter Fristen aufzuforsten oder durch Naturverjüngung wieder zu bewalden.

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