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Dokument-ID: 1006895
1.2 Angebotseinholung im WEG und MRG
Der Verwalter unterliegt einer Treuepflicht im Rahmen derer er seine Aufgabe bestmöglich zu erfüllen hat. Hinsichtlich der Angebotseinholung konkretisiert das WEG 2002 in § 20 Abs 4, dass für größere Verbesserungsarbeiten mindestens drei Angebote eingeholt werden müssen. Das MRG hingegen kennt eine solche Vorschrift nicht, weshalb eine besondere Abwägung notwendig ist.