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Dokument-ID: 983558
11.1.1 Anwendung für Immobilienbranche
Die DSGVO gilt für jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten im unternehmerischen Bereich, lediglich die ausschließlich persönliche oder familiäre Datenverarbeitung (zB private Videoaufnahme der Hochzeit, private Social Media Nutzung) ist ausgenommen (Art 2 Abs 2 lit c DSGVO).