1.6 Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten im Mietrecht aus Sicht des Verwalters
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Verwalters bei der Verwaltung der Liegenschaft gehört im Bereich des Mietrechtes die Durchführung von Erhaltungsarbeiten. Darüber hinaus ist der Verwalter gelegentlich mit Wünschen nach Verbesserungsarbeiten auf Kosten des Vermieters vonseiten der Mieter konfrontiert. Essenziell ist daher das fundierte Wissen der Voraussetzungen für die Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten im Mietrecht. Wesentlich ist dabei der Unterschied zwischen dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, da sich die Rechtsfolgen jeweils doch wesentlich unterscheiden können. Gerade im Vollanwendungsbereich des MRG sind die Sanktionen für eine Verletzung der Erhaltungspflicht doch recht massiv.