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Dokument-ID: 1176840
6.1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz enthält gesetzliche Regelungen für die Förderung der Erzeugung von Strom, Gas und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen. Das EAG sieht dabei Marktprämien sowie Investitionszuschüsse vor. Eine Kombination beider Fördermöglichkeiten ist nicht möglich (§ 55 Abs 9 EAG). Die Förderungen werden grundsätzlich im Rahmen von „Fördercalls“ bzw Ausschreibungsrunden innerhalb vorgegebener Zeiträume vergeben.