Neu
Dokument-ID: 940001
1.1 Der Pachtvertrag
Die Rechtsgrundlage des Pachtvertrages stellt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) dar. Das ABGB enthält allerdings keinen eigenen Abschnitt über den Pachtvertrag, sondern regelt Pacht- und Mietrecht zusammen als Recht des Bestandvertrages (§§ 1090–1121 ABGB).