Neu
Dokument-ID: 1182994
7.4 Abfertigung
Unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer Auslandsentsendung stellt sich möglicherweise auch noch die Frage, ob Beiträge zur „Abfertigung Neu“ (Mitarbeitervorsorgekasse-Beiträge) auf Grundlage der Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG) zu entrichten sind.