© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 753903

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.12.1 Untersagung der Dienstleistung

Voraussetzungen

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde hat

  • einem Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich, der nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft in Österreich ist und Arbeitnehmer beschäftigt, deren gewöhnlicher Arbeitsort in Österreich liegt,
  • einem Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (einschließlich Schweiz) als Österreich oder ohne Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR, der Arbeitnehmer zur Erbringung einer Arbeitsleistung nach Österreich entsendet,
  • bzw – bei grenzüberschreitender Überlassung nach Österreich – einem Überlasser

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Grenzüberschreitender Personaleinsatz in unserem Shop! Zum Shop