3.6.2 Durchführungsvorschriften
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVwG hat das BMAW Durchführungsvorschriften zur Bemessung des Arbeitslosengeldes bei mehreren oder parallelen Beschäftigungsverhältnissen erlassen (BMAW 8.8.2023, 2023-0.572.308). Wenn das Arbeitslosengeld in Österreich beantragt wird, ist die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach österreichischer Rechtslage (aber unter Berücksichtigung ausländischer Beschäftigungszeiten) zu beurteilen. Um Leistungen bekommen zu können, muss ua die Anwartschaft (Mindestbeschäftigungsdauer) erfüllt sein.