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Dokument-ID: 1129875
1 Überblick
Was muss gemeldet werden?
Ausländische Arbeitgeber oder Überlasser mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR (einschließlich Schweiz) müssen die Entsendung oder Überlassung von Arbeitskräften der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung des BMF melden (ZKO-Meldung).