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Dokument-ID: 1263286
7.6.2 Referenzverbände, Referenzzuschläge
Im Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung werden bestimmte Referenzverbände festgelegt, deren Entlohnungsregelungen als Grundlage herangezogen werden. Damit soll eine pauschale Anpassung an das in der jeweiligen Branche übliche tatsächliche Lohnniveau erreicht werden. Der so genannte Referenzzuschlag knüpft folglich an den kollektivvertraglichen Mindestlohn jenes Betriebs an, in dem der Arbeitnehmer eingesetzt wird.