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Dokument-ID: 1171592
1.1 Anwendbares Recht
Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, insbesondere zur Erfüllung eines Werkvertrages, vorübergehend einen Arbeitnehmer im Ausland einsetzt. Die Frage des anwendbaren Arbeitsrechts bestimmt sich für derartige grenzüberschreitende Arbeitsverträge, die nach dem 17.12.2009 abgeschlossen wurden, im EU-Raum nach der Rom I-VO.