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Dokument-ID: 787958
10.5.6 Parteistellung
In einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Sozialbetrug hat der Versicherungsträger, der die Ordnungswidrigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt hat, Parteistellung und ist berechtigt, gegen Entscheidungen Beschwerde beim Verwaltungsgericht und Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.