2.1 Der Begriff der „Entsendung“ im nationalen Steuerrecht
Der Begriff der Entsendung ist im nationalen österreichischen Steuerrecht nicht definiert, wird aber im Zusammenhang mit zahlreichen Bestimmungen, wie beispielsweise der begünstigten Auslandstätigkeit, in § 3 Abs 1 Z 10 EStG verwendet. Für das steuerrechtliche Begriffsverständnis ist mangels Definition auf die Auslegung nach arbeitsrechtlicher Lehre und Rechtsprechung zurückzugreifen, wonach eine Entsendung dann vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer, der üblicherweise in einem Land, dem Entsendestaat, unselbstständig beschäftigt ist, im Interesse seines Arbeitgebers vorübergehend im Ausland, im Einsatzstaat, tätig wird, wobei beabsichtigt ist, dass er nach einer gewissen Zeit wieder in den Entsendestaat heimkehrt.