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Dokument-ID: 1129603
2.5.2 Urlaubsanspruch, Arbeitszeitregelungen
Anspruchsvoraussetzungen
Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich hat jedenfalls zwingend Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Entsandte und grenzüberschreitend überlassene Arbeitnehmer haben für die Dauer der Entsendung bzw Überlassung zwingend Anspruch auf bezahlten Urlaub gem § 2 UrlG, sofern das Urlaubsausmaß nach den Rechtsvorschriften des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Rechts geringer ist.