Neu
Dokument-ID: 1129587
4.2 Zwischenstaatliche Rechtsquellen
In der österreichischen Pensionsversicherung sind grundsätzlich jene Personen versichert, die eine Beschäftigung im Inland ausüben. Bei Erwerbstätigkeiten im Ausland kommt es darauf an, in welchem Land diese ausgeübt werden.