3.2.2 Persönliche Steuerpflicht auf Dienstnehmerebene
Ausübung der Workation in einem DBA-Staat
Verrichten Arbeitnehmer im Zuge einer Workation ihren Dienst remote an einer im Ausland gelegenen Destination, so ist vorab zu prüfen, ob mit dem Staat der geplanten Workation-Destination ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Ein DBA ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten und als Bestandteil des österreichischen Rechts unmittelbar anwendbar. Im Stufenbau der Rechtsordnung steht ein DBA auf der Ebene eigener Gesetze. Ein DBA geht allerdings innerstaatlichen einfachgesetzlichen Steuerregelungen grundsätzlich als speziellere Vorschrift („lex specialis“) vor. Das österreichische Steuerrecht hat daher regelmäßig Nachrang gegenüber dem DBA-Recht.