5.1 Aufgabenbereiche eines EOR-Dienstleisters
Da ein EOR-Dienstleister in den Ländern, in denen er eine Niederlassung unterhält, Arbeitskräfte einstellen kann, bietet er Unternehmen, die in neue Märkte expandieren möchten, die Möglichkeit, Arbeitskräfte im Ausland einzustellen, ohne dort eine Niederlassung zu haben, verbunden mit dem landesspezifischen Know-how, um dies rechtskonform zu tun. Der EOR-Dienstleister stellt Arbeitskräfte ein und übernimmt die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung aller gehalts- und arbeitsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes übernimmt. Während der EOR-Dienstleister HR- und Payroll-Aufgaben für die inländischen Arbeitskräfte übernimmt, bleibt der Auftraggeber für die Abwicklung der täglichen Arbeit der Beschäftigten verantwortlich.