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Dokument-ID: 1129910
9.3 Ansprüche des Auslanders
Ausländer, die entgegen den Vorschriften des AuslBG beschäftigt werden, haben die gleichen Ansprüche wie aufgrund eines gültigen Arbeitsvertrages beschäftigte Arbeitnehmer und auf Ersatz der Kosten für eine Auslandsüberweisung des Entgelts. Sofern der Arbeitgeber nicht etwas Anderes nachweist, gilt die unerlaubte Beschäftigung als zumindest für eine dreimonatige Dauer ausgeübt.