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Dokument-ID: 1129906
8.2 Antragsbesonderheiten
Antragstellung auch für Familienangehörige
Der Arbeitgeber ist berechtigt, Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels („Rot-Weiß-Rot-Karte“, Blaue Karte EU, Niederlassungsbewilligung Künstler, Aufenthaltsbewilligung Grenzgänger) bei gleichzeitiger Antragstellung mit dem zusammenführenden „Rot-Weiß-Rot-Karten“-Werber auch gleich für Familienangehörige des Ausländers bei der nach dem NAG zuständigen Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen.