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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Einleitung

Der Bezug von Leistungen aus dem Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit zählt zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Bei Bestehen eines Auslandsbezuges stellt sich daher die Frage, ob die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen bzw die Berechnung der Leistung nach österreichischem Recht zu beurteilen ist.

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