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Dokument-ID: 1171646
3.4.4 Betriebliche Vorsorge (BV-Beitrag)
Ob während einer im Ausland verbrachten Workation der BV-Beitrag im Inland entrichtet werden muss, hängt davon ab, ob ein länger als einen Monat dauerndes Dienstverhältnis nach dem 31.12.2002 begründet wurde und ob auf dieses österreichisches Arbeitsrecht anzuwenden ist.