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Dokument-ID: 1129593
4.4.1 Antragstellung
Der Antrag auf Alters- oder Hinterbliebenenpension muss grundsätzlich beim Pensionsversicherungsträger des Wohnortes oder beim Träger jenes Mitgliedstaates, dessen Vorschriften zuletzt für den Antragsteller galten, gestellt werden.