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Dokument-ID: 1135673
2.2.1 Innerkonzernale (konzerninterne) Arbeitskräfteüberlassung
Bei der innerkonzernalen oder konzerninternen Überlassung werden Dienstnehmer im Konzernverbund bereitgestellt, wobei es sich bei dem bereitgestellten Personal sowohl um Personen im Angestellten- als auch Arbeiterbeschäftigungsverhältnis handeln kann.