Neu
Dokument-ID: 1190610
1.5.8 Betriebliche Vorsorge
Bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug stellt sich ua die Frage, ob die Tätigkeit der Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge unterliegt. Das BMSVG findet grundsätzlich Anwendung, wenn österreichisches Arbeitsrecht gilt. Dies kann wie folgt tabellarisch dargestellt werden: