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Dokument-ID: 1129594
4.4.2 Zusammenrechnung von Zeiten
Eines der Grundprinzipien der Sozialrechtskoordinierung innerhalb der Europäischen Union ist die Zusammenrechnung von Zeiten, wenn ein Leistungsanspruch von Beschäftigungs-, Versicherungs- oder Wohnzeiten abhängig ist. In welchem Ausmaß Versicherungszeiten erworben wurden, richtet sich dabei nach den Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem diese Zeiten zurückgelegt wurden.